Karte in Fenster Dichtung: Dichtung liegt nicht mehr korrekt am Fenster an -> Fremdkörper könnten eindringen, die Dichtung wird dauerhaft verformt
Karte unter Scheibenwischer: Übersehe das Ding mal, mach den Scheibenwischer an und freue dich wie deine Scheibenwischer sich daran aufreiben.
Ich habe noch nie erlebt, dass durch ein Papierkärtchen nach deren Entfernen die Dichtung nicht mehr korrekt am Fenster anliegt. Auch ein Scheibenwischer (du meinst sicher das Wischerblatt) geht nicht kaputt, wenn du mal den Scheibenwischer anmachst und dann so ein Kärtchen mitgezogen wird (im Zweifel fliegt das dann auch sofort weg). Du wirst mir jetzt sicherlich sagen, dass du das schon oft erlebt hast und dass sowohl Dichtung als auch Wischerblatt völlig hinüber waren durch so ein Kärtchen. Das fällt mir jedoch schwer zu glauben.
Ansonsten habe ich noch einen Spoiler für dich:
Spoiler anzeigen
Es gibt kein einziges Urteil, wonach jemand eine Sachbeschädigung (das wäre die Norm gewesen) begangen hätte, indem er ein Verkaufskärtchen hinter die Dichtung eines Seitenfensters oder unter den Scheibenwischer eines PKW gesteckt hat.
Die Verkaufskarten waren von Anfang an als Vergleich zum unerlaubten verarbeiten von Personenbezogenen Daten gedacht.
Durch das Anbringen eines solchen Kärtchens an einem PKW werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Unlauterer Wettbewerb:
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
Meistens dürfte (1) oder 3. (c) in diesem Fall zutreffen.
Beides trifft auf das Anbringen von Verkaufskärtchen nicht zu. Aber unterstellt, es wäre so: Selbst dann wäre es keine Straftat. Außer natürlich, du kennst eine Norm, die ich nicht finde.