Jain. Betreiber sollten sich schon auch selbst etwas damit beschäftigen. Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich, dass man für eine Anzeige nicht seine Datenbank herausgibt, sondern die relevanten Informationen. Selbst eine angeordnete Beschlagnahme / Sicherstellung der gesamten Datenbank wäre unverhältnismäßig.
Naja du wirst dann aber schnell merken das die Staatsanwaltschaft eh den Rest auch einfordern wird um zu schauen ob es noch weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Verdächtigen gibt. Oft ist ja es so das mehrer involviert sind.