Der Vermieter darf nicht mal einen Schlüssel bzw. Zugang zur Wohneinheit haben.
Auch wenn das jetzt abweit von Schuss ist: Der Vermieter darf schon einen Schlüssel zur Wohnung haben, aber nur wenn der Mieter dem zustimmt. Nur darf der Vermieter die Wohnung halt nicht ohne Erlaubnis es Mieters betreten, außer es gibt einen berechtigen Grund, aber auch dann darf der Vermieter quasi nur die Räume betreten, die Zwekdienlich sind.
Aber egal wie man es dreht und wendet: Am Ende gibt es hier ein paar Rechte die hier wichtig sind.