DSGVO war gestern! Jetzt kommt "Totale Kontrolle von Links und Inhalten"

  • Nicht profitorientierte Angebote und Startups sind ausgenommen. Große Probleme sehe ich nicht, gefallen tuts mir aber natürlich auch nicht.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

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  • Nicht profitorientierte Angebote und Startups sind ausgenommen. Große Probleme sehe ich nicht, gefallen tuts mir aber natürlich auch nicht.

    Natürlich ist das problematisch. Es gibt wahnsinnig viele Webseiten/Communities die lediglich ihre Kosten decken mit Werbung. Die sind aber alle davon betroffen. Würde mich nicht wundern, wenn das zur Schließung vieler Seiten führen wird.

  • Weniger Werbung...:thumbup:Endlich!

    Weniger Webseiten und freie Inhalte...:thumbdown: Toll!

    Soviel Ignoranz muss doch weh tun. Hält dich ja keiner davon ab, einen Adblocker zu verwenden. Und größere Anbieter werden sich neue Umkosten schon wiederholen, also freu dich mal nicht zu früh über weniger Werbung.

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    Den nutze ich bereits...

    Die persönliche Beleidigung ignoriere ich mal grosszügig. (Sowas disqualifiziert Diskussionspart·ner immer ("Wenn ich keine Argumente mehr hab, beleidige ich halt")

    Ansonsten siehe den korrekten Beitrag von Alexander Ebert

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Natürlich ist das problematisch. Es gibt wahnsinnig viele Webseiten/Communities die lediglich ihre Kosten decken mit Werbung. Die sind aber alle davon betroffen. Würde mich nicht wundern, wenn das zur Schließung vieler Seiten führen wird.

    Davon gehe ich gerade nicht aus. Finanzverwaltungen in Deutschland handhaben das nämlich nicht einheitlich. Mein Finanzamt würde dir den Vogel zeigen, bei kostendeckender oder noch schlechteren Ergebnissen da eine Steuererklärung abzugeben und dir sehr zügig nahelegen, die Liebhaberei wieder abzumelden. Die sehen da nämlich selber keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern lediglich unnötige Arbeit.

    Rein kostendeckende Einnahmen sind keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn diese auch nie dahinterstand und insbesondere auch nicht wahrscheinlich ist - das vertrete ich aber schon immer so, u.a. wegen der praktischen Erfahrung mit den mir näher bekannten Finanzämtern.

    Wenn du durch Werbung Überschuss hast - okay. Dürften aber nur die wenigsten haben. Da käme es auf gerichtliche Klärung an, die ganz sicher stattfinden wird bei diesem Gesetz.

    Alexanders Ansatz ist ebenfalls interessant.

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  • disqualifiziert Diskussionspart·ner immer

    Hohle Phrasen ebenfalls. Als ob es dabei nur um Werbung ginge... Es gibt auch genug Plattformen, die sich über Zuwendungen ihrer Mitglieder finanzieren. Die sind genauso betroffen.


    Die Regelgungen beziehen sich auf "online content sharing provider" und nach meinem Verständnis fallen typische Foren nicht unter die Definition in Artikel 2. Siehe die Grafik in https://twitter.com/Senficon/status/1095797658193747968

    Bin ich mir ja nicht so sicher. Ich lese da nichts, was Diskussionsplattformen aka Foren generell ausschließt. Wird am Ende auch eine Auslegungssache sein.


    Davon gehe ich gerade nicht aus. Finanzverwaltungen in Deutschland handhaben das nämlich nicht einheitlich. Mein Finanzamt würde dir den Vogel zeigen, bei kostendeckender oder noch schlechteren Ergebnissen da eine Steuererklärung abzugeben und dir sehr zügig nahelegen, die Liebhaberei wieder abzumelden. Die sehen da nämlich selber keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern lediglich unnötige Arbeit.

    Rein kostendeckende Einnahmen sind keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn diese auch nie dahinterstand und insbesondere auch nicht wahrscheinlich ist - das vertrete ich aber schon immer so, u.a. wegen der praktischen Erfahrung mit den mir näher bekannten Finanzämtern.

    Wenn du durch Werbung Überschuss hast - okay. Dürften aber nur die wenigsten haben.

    Also die meisten Betreiber die ich kenne, haben immer einen geringen Überschuss im Jahr durch Werbeeinnahmen. Natürlich wird das über kurz oder lang durch diverse Einmalausgaben wieder ausgegeben, aber nicht immer im selben Jahr.

    Mein Finanzamt vertritt da auch keine so lockere Auffassung, ich hatte dahingehend schon Gespräche geführt.

    Davon abgesehen halte ich es auch für völlig legitim, wenn ein Forenbetreiber einen Gewinn machen möchte. Die Arbeitszeit die man ins Forum steckt zahlt einem ja keiner. Aber das ist eine andere Diskussion ^^

  • Bei Überschüssen sieht es schlecht aus, aber die haben dann wohl alle keine dicken dedizierten Maschinen, da wüsste ich nicht wie man das wieder reinkriegt - da hab ich wohl vergessen dass Ottonormalseitenbetreiber keine eigenen Server mit entsprechenden Kosten hostet. Pardon.

    Schade auch, dass du ein wenig lockeres Finanzamt erwischt hast.

    Im Falle von echter Gewinnerzielungsabsicht sehe ich das allerdings anders. Entweder ist es privat oder man will was dazuverdienen - dann biste aber auch kommerziell.

    Für mich ist das ein Hobby - also eine Moneysink bei der der Spass an der Arbeit der gewünschte Return ist.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich mir ja nicht so sicher. Ich lese da nichts, was Diskussionsplattformen aka Foren generell ausschließt. Wird am Ende auch eine Auslegungssache sein.

    Um die Definition in Artikel 2 [1] mal grob übersetzt wiederzugeben:

    Ein "online content sharing service provider" ist, wer:

    1. Seine Plattform hauptsächlich bzw. überwiegend auf die Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung von großen Mengen an urheberrechtlich geschützten Inhalten ausgelegt, die durch die Nutzer hochgeladen werden.
    2. Und zusätzlich muss eine bewusste Förderung (~"promotes") und Organisation der Inhalte vorliegen, mit einer klaren Gewinnabsicht. (Anmerkung: Interpretiere ich z. B. als die Sidebar bei YouTube-Videos [ähnliche Videos] bzw. die Vorschläge am Ende eines Videos).

    Es gibt explizite Ausnahmen, die ich an dieser Stelle aber nicht weiter berücksichtige, da keines davon auch nur ansatzweise erfüllt ist. Fakt ist aber, dass typische Foren das Kriterium unter Punkt 1 nicht erfüllen. In Folge dessen gelten diese nach meiner Interpretation nicht als "online content sharing service provider" und demzufolge trifft Artikel 13 schlicht nicht zu. Genau genommen werden nahezu alle Seiten die Bedingung für die Einordnung als "online content sharing service provider" nach meiner Auffassung nicht erfüllen.

    [1] https://twitter.com/Senficon/status/1095797658193747968

  • Sry dafür aber selten so einen DÜMMLICHEN Kommentar gelesen. Geh bitte eine Runde oder mehrere ums Haus!

    Auf so ein hochqualifizierten und inhaltlich wertvollen Beitrag möchte ich nicht antworten.

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Ich muss ehrlich sagen, dass es mir schwer fällt den Entwurf von Artikel 13 auszulegen.

    Mit Online Content Sharing Service Provider könnte nämlich auch der Hoster gemeint sein. Würde durchaus Sinn machen, wenn der die Uploadfilter installieren muss. ( ...means a provider of an information society service whose main purpose is to give the public access to a... )

    Ich hoffe, dass es in den nächsten Tagen eine genauere Auslegung des Entwurfs gibt.

    Nicht vergessen sollte man übrigens, dass das ganze auch noch in nationales Recht gegossen werden muss. D.h. da könnte es dann auch nochmal individuelle Abweichungen geben.

    Hier gibt es übrigens den kompletten Entwurf: https://juliareda.eu/wp-content/upl…_unofficial.pdf

  • Ein "online content sharing service provider" ist, wer:

    1. Seine Plattform hauptsächlich bzw. überwiegend auf die Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung von großen Mengen an urheberrechtlich geschützten Inhalten ausgelegt, die durch die Nutzer hochgeladen werden.

    Ist nicht per se jeder Beitrag in einem Forum potentiell urheberrechtlich geschützt?

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