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  • Bei mir sind es nach zwei Jahren rund 350 Sperrungen gewesen

    Wow...an welchen gemeldeten Kriterien hast du das festgemacht? Interessiert mich wirklich.

    Weil gleiche IP, Browser, Bildschirmauflösung usw. ist kein sicherer Beweis. Da gab es etliche Meldungen, die definitiv keine Doppelacc waren.

    Gremlins sind harmloser als Trolle. Beide erzeugen nichts Gutes, aber Gremlins darf man folgenlos zumindest vor Mitternacht füttern!

  • Wow...an welchen gemeldeten Kriterien hast du das festgemacht? Interessiert mich wirklich.

    Weil gleiche IP, Browser, Bildschirmauflösung usw. ist kein sicherer Beweis. Da gab es etliche Meldungen, die definitiv keine Doppelacc waren.

    Cookies und Supercookies, ab und an Local Storage, IP's interessieren mich nicht und lassen sich nicht eindeutig zuordnen. Browser, Bildschirmauflösung etc. sind für mich uninteressante Informationen, weswegen ich das auch deaktiviert habe.

    Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, zig Accounts zu sperren, weil sie an denselben Geräten genutzt werden.

    Dafür wurden Doppelaccountanträge geschaffen, die auch fleißig genutzt werden.

  • Schon alleine bei der Vorstellung habe ich mich vorhin fast weggeschmissen... ^^

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  • Das System dieser Anträge kenne ich auch. Z.B. wenn zwei Mitglieder eines Haushalts Accounts haben möchten.

    Gremlins sind harmloser als Trolle. Beide erzeugen nichts Gutes, aber Gremlins darf man folgenlos zumindest vor Mitternacht füttern!

  • Ich würde mich aufs berechtigte Interesse berufen und dementsprechend keine Einwilligung holen. Natürlich sollte die Datenerfassung trotzdem erwähnt werden und man sollte z. B. das Supercookie nicht verwenden und Daten nach einiger Zeit (z. B. nach 7 Tagen) löschen.

    So habe ich das auch umgesetzt.

  • Sorry das ich diesen Thread wieder ausgraben muss.

    Denn es geht mir darum, das in vielen Foren, in ihren Nutzungsbedingungen nicht die Bestimmung enthalten, welches Regelt das sich nach der DSGVO nur Nutzer ab 16 Jahren im Forum registrieren dürfen, andernfalls ist eine Einwilligung des Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Ich selber habe meiner Plattform noch diese Bestimmung in den Nutzungsbedingungen stehen:

    Zitat

    §... Altersüberprüfung bei Registrierung im Rahmen der DSGVO

    1. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 16 Jahre. Sofern das 16 Lebensjahr noch nicht erreicht wurde, sollte der Registrierungsvorgang sofort abgebrochen werden.
    2. Liegt jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten vor, so ist diese vor der Registrierung per E-Mail an den Betreiber zu senden. Die Adressangaben sind im Impressum zu finden.
    3. Eine Überprüfung des erforderlichen Mindestalters des Nutzers durch den Betreiber wird allerdings nicht gefordert und wird auch nicht vorgenommen. Zudem besteht dem Nutzer keine Verpflichtung, bei der Registrierung, das Alter bzw. das Geburtsdatum anzugeben. Sollte der Betreiber dennoch Kenntnis erlangen, dass der Nutzer das 16 Lebensjahr noch nicht erreicht hat und noch keine Zustimmung seiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übersandt hat, so ist der Betreiber berechtigt, denn Account des Nutzer zu sperren und die dazugehörigen Daten des Nutzers zu löschen.

    Nun stellt sich die Frage. Brauche ich diese Klausel noch oder kann ich diese entfernen?

    Ich möchte noch anmerken, das sich neue Nutzer bestätigen müssen, das sie mindestens 16 Jahre alt sind.

    Mfg Skayritarai

    ------------------------

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

    (Benjamin Franklin)

  • Bei uns ist das drin und bleibt auch drin. Denn der DSE muss nicht zugestimmt werden, um sich irgendwo zu registrieren, d.h. erst mit den AGB/Nutzungsbedingungen, die im Zuge der Registrierung akzeptiert werden müssen, entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Und genau deswegen gehört die Klausel da imho auch rein.

  • Ich habe so eine Klausel nicht drin. Meiner Meinung nach ist ein normales Forum, wie die meisten es hier wohl betreiben, kein "Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird" (Art. 8 DSGVO). Muss aber jeder selbst wissen.

  • Da vertrete ich die selbe Rechtsauffassung.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

  • Kurze Frage: Wir betreiben ein Forum zu einer Videospielreihe bei der gewisse Spiele erst ab 18 freigegeben sind. Sprich: Wir diskutieren dort auch über USK 18 Spiele. Wie ist das denn jetzt mit dem Mindestalter? Dürfen sich da Leute ab 16 registrieren oder muss das Mindestalter deswegen strikt auf 18 hoch geschraubt werden?

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