Wenn Nutzer A sein Auskunftsrecht geltend macht, hat der Forenbetreiber personenbezogene Daten in einer privaten Nachricht. Um diese aber zu erkennen müsste der Forenbetreiber private Nachrichten lesen, darf/kann er dies eigentlich?
Wenn ein Benutzer selbst Inhalte erstellt, und weiterhin darauf Zugriff besitzt, kann er sich ganz einfach über sein Benutzerprofil einen Überblick verschaffen. Du müsstest ggf. weitere Inhalte ergänzen. Aber was weshalb erfasst wird findet sich ja bereits in deiner Datenschutzerklärung. Also gar kein so großes Problem.
Wenn Nutzer A sein Recht auf Vergessen geltend macht, muss der Forenbetreiber dann alle Konversationen bei denen er beteiligt war einsehen und alle Konversationen mit personenbezogenen Daten löschen? Das würde vermutlich aber die Rechte von Nutzer B einschränken.
Dann verweis ihn doch einfach auf die Löschfunktion. Auf die Postfächer anderer Konversationsteilnehmer hat das natürlich keine Auswirkungen. Wäre ja noch schöner wenn aus fremden Postfächern plötzlich Inhalte verschwänden.