Wichtig: Alle Datenschutzerklärungen werden zu aktualisieren sein

  • Wenn Nutzer A sein Auskunftsrecht geltend macht, hat der Forenbetreiber personenbezogene Daten in einer privaten Nachricht. Um diese aber zu erkennen müsste der Forenbetreiber private Nachrichten lesen, darf/kann er dies eigentlich?

    Wenn ein Benutzer selbst Inhalte erstellt, und weiterhin darauf Zugriff besitzt, kann er sich ganz einfach über sein Benutzerprofil einen Überblick verschaffen. Du müsstest ggf. weitere Inhalte ergänzen. Aber was weshalb erfasst wird findet sich ja bereits in deiner Datenschutzerklärung. Also gar kein so großes Problem.

    Wenn Nutzer A sein Recht auf Vergessen geltend macht, muss der Forenbetreiber dann alle Konversationen bei denen er beteiligt war einsehen und alle Konversationen mit personenbezogenen Daten löschen? Das würde vermutlich aber die Rechte von Nutzer B einschränken.

    Dann verweis ihn doch einfach auf die Löschfunktion. Auf die Postfächer anderer Konversationsteilnehmer hat das natürlich keine Auswirkungen. Wäre ja noch schöner wenn aus fremden Postfächern plötzlich Inhalte verschwänden.

  • Und ich wäre froh, keinen solchen Nutzer zu haben.

    Ich wollte das gerade etwas....Hm...Unschöner beschreiben und hab es lieber gelassen... Aber so kann ich mich einfach D3nnis3n uneingeschränkt anschliessen und alles ist gut :)

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Ich hab versucht mit der selben Höflichkeit zu schreiben, wie das Ursprungsposting. Ich finde es Quatsch, wenn ein Nutzer damit ein Problem hat.

    Ja, mich hat das auch schon genervt, dass mein Name vergeben war, mich hat es auch schon genervt, dass der Nutzer sogar gelöscht war. Aber es hat ja einen Grund, warum der Name nicht freigeworden ist - der gelöschte Nutzer war nämlich nicht anonymisiert. Genauso, wenn ein Nutzer sich umbenennt, dann ist der alte Name auch gesperrt, denn Zitate in Beiträgen werden ja nicht editiert. Was meinst wie verwirrend das ist, wenn der selbe Name zweimal zitiert wird von aber zwei verschiedenen Personen und dann sogar beide noch aktiv sind - einer nur jetzt eben anders heißt? Keiner blickt mehr durch.

    Das finde ich benutzerunfreundlich!

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

  • Ja, mich hat das auch schon genervt, dass mein Name vergeben war, mich hat es auch schon genervt, dass der Nutzer sogar gelöscht war.

    Mich auch, ich mach nur kein Drama daraus.. .Ok, ich bin ein alter Knochen und habe "meinen" Nick auf diversen Plattformen... Da hatte ich auch schon Nachrichten, ich möge den doch "abgeben".

    Wenn meiner belegt ist, ok, dann eben ein anderer... Sich über sowas ERNSTHAFT aufzuregen ist in meinen Augen eher etwas in Richtung Internetsucht und/oder Profilneurose... MEINE ECHTE Identität hab zumindest ICH im Real Life... Ach, ich bin zu alt für sowas :)

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Zu meinem Plan zwecks Umbenennung: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein gewünschter Name durch das System belegt ist, ist schwindend gering. Hab das bereits gut durchgeplant. Es wäre sogar möglich, dass diese Namen sowieso nicht registriert werden könnten, aufgrund von System bedingten Restriktionen.

  • Wäre ja noch schöner wenn aus fremden Postfächern plötzlich Inhalte verschwänden.

    Passiert doch aber standardmässig :D

    Sobald du einen Teilnehmer aus einer Konv. entfernst, greifst du quasi in dessen Postfach, weil die Konv. aus seinem Postfach entfernt wird, sobald er kein teilnehmer mehr ist. (so zumindest bis 3.0, keine Ahnung, ob sich daran im 3.1 etwas geändert hat)

    Da, wo die Neurosen blühn, da möcht ich Landschaftsgärtner sein!

  • Hallo!

    Ich habe jetzt 25 Seiten durchgelesen und habe dann doch noch einige Fragen:

    Wie geht ihr mit dem "Recht auf Vergessen" um? Ich bin jetzt nicht so der SQL Erfahrene, aber wenn das jemand verlangt, müsste ich ja alle Tabellen bearbeiten, wo der Name drin steht, oder?

    Es reicht doch nicht, wenn ich einfach "nur" den Accountnamen ändere und in den Threats immernoch der Name steht.

  • hendrixer123

    Das steht am Anfang von Artikel 17 DSGVO

    Zitat

    Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

    1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

    Es geht also um die personenbezogenen Daten, nicht um sein Geschreibsel.
    Als Ausnahme sehe ich eigentlich nur: Urheberrecht / Schöpfunsgrad

    D.h. Du musst alle personenbezogenen Daten löschen, und falls der Benutzername = Real-Name ist, dann auch diesen.

    Das passiert zweckmässigerweise mit einer Umbenennung des Names vor dem löschen.

  • Hallo!

    Ich habe jetzt 25 Seiten durchgelesen und habe dann doch noch einige Fragen:

    Wie geht ihr mit dem "Recht auf Vergessen" um? Ich bin jetzt nicht so der SQL Erfahrene, aber wenn das jemand verlangt, müsste ich ja alle Tabellen bearbeiten, wo der Name drin steht, oder?

    Es reicht doch nicht, wenn ich einfach "nur" den Accountnamen ändere und in den Threats immernoch der Name steht.

    https://support.softcreatr.de/thread/1829-vo…hutz-erklarung/

  • Sagen wir, das sollte der Normalfall sein.

    Das war auch nicht bös gemeint. Aber, wenn du schreibst

    Er ist damit Anbieter einer TK-Dienstleistung nach dem TKG. Er ist durch das TK-Geheimnis (Fernmeldegeheimnis) gebunden. Er darf Inhalte von PN nicht nur nicht Dritten bekannt geben.

    dann wäre das nur gültig, wenn ich dem Nutzer vorher den Eindruck vermittelt hätte, er könne hier einen privaten und gesicherten Schriftverkehr führen. Und das steht nirgends.

    50% der Benutzer können mit dem Begriff "Konversationen" ohnehin nichts anfangen. Hieße das "private Mails", oder wie früher "Private Nachrichten", dann könne man das so interpretieren. Wenn auch ohne Zusicherung. So aber ist diese Funktion "Konversation" nicht mehr, als die Benutzung der Suchfunktion.

    Wenn ich mich recht erinnere, dann gab es mal ganz früher eine eingebaute Hilfsfunktion. Dort wurde aufgeführt, was das Forum kann und wie man etwas machen muss. Vielleicht irre ich mich auch und es gab diese Hilfe nur beim VBulletin.

    Jedenfalls, stünde dann dort, die "Konversation" ist eine gesicherte Funktion zur Übermittlung privater Daten zum Austausch mit anderen Nutzern, dann würde dein Paragraph greifen. So aber passiert gar nichts.

    Noch mal etwas zu den Namen. Ich kann das jetzt nicht so richtig beschreiben, aber letztlich dringt manche Vorderung schon in das Grundgesetz und die Verfassung ein. Oder anders, mancher versucht diese auszuhebeln.

    Wir haben in unserem Land, genau wie in anderen auch, viele gleiche Namen. Und zwar komplett, Vor-und Zuname. Schulz, Müller, Meier, Krause und noch andere. Der Staat schützt uns davor, das beim einer gesuchten Person nicht JEDER "Horst Krause" verhaftet wird, sondern der Richtige. Dazu werden dann eben genau diese personenbezogenen Daten genau geprüft. Erst dann ist ein Zugriff erlaubt.

    Das gilt aber genau so auch umgekehrt. Ich kann als "Horst Krause" keine Namensänderung erwirken, weil es in diesem Land womöglich einen echten Schwerverbrecher mit dem Namen "Horst Krause" gibt.

    Mein persönliches Fazit daraus: Das Konto kann vom Nutzer gekündigt werden, der Name aber darf bestehen bleiben, sofern es nicht der Klarname ist und alle personenbezogenen Daten gelöscht sind.

    Gruss
    ATLAS

  • [...} dann wäre das nur gültig, wenn ich dem Nutzer vorher den Eindruck vermittelt hätte, er könne hier einen privaten und gesicherten Schriftverkehr führen. Und das steht nirgends.

    Exakt. Wäre auch völlig falsch. Konversationen unterliegen selbstverständlich ebenfalls unseren Nutzungsbedingungen. Deren Einhaltung wird geprüft und durchgesetzt. Benutzer können Inhalte sogar melden.

  • Je nachdem, wie viel der WSC API wir verwenden, wird es auch eine Version für das WCF 2 geben.

    Das hört sich doch gut an, ABER was ist, wenn es keine Version für das WCF 2 geben wird?

    Man müsste ja dann alle Datenbanken mit SQL Befehle bearbeiten und den Nickname, der gerne komplett gelöscht werden möchte, durch einen anderen ausgedachten Pseudonym ersetzen. Oder hab ich das falsch interpretiert?

    Wenn einer gelöscht werden möchte, reicht dann eine normale Konversation, indem er mir schreibt, dass er gelöscht werden möchte, oder muss das formal über dem Briefweg laufen?

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